Kaum ein Begriff im Versicherungsjargon stößt auf so wenig Gegenliebe wie das Wort „Beitragserhöhung“. Alles wird teurer und jetzt möchte auch die Versicherung noch mehr!
Um unserer Verantwortung gegenüber Gewerbe- und Privatkunden gerecht werden zu können, halten wir uns über das Marktgeschehen auf dem Laufenden. Dieser Marktüberblick ermöglicht es uns, aus dem breiten Angebot und der komplexen Produktlandschaft auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten.
Inflation spüren wir täglich an der Supermarktkasse, der Strom-, Gas- oder Ölpreisrechnung, den Immobilienpreisen und vielen weiteren Gegenständen des täglichen Lebens.
Versicherungsvertreter, Versicherungsberater oder Versicherungsmakler, alles dasselbe! Oder doch nicht?
„Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler, die Versicherungsprodukte herstellen, sollten Nachhaltigkeitsfaktoren bei jedem Versicherungsprodukt im Produktzulassungsverfahren und bei jedem Versicherungsprodukt...
Am 23.06.2022 hat der Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 […] über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen […]“ beschlossen.
Auch in diesem Jahr erreicht die meisten Autobesitzer ein Schreiben ihrer Kfz-Versicherung, mit der Beitragshöhe für das Folgejahr. Viele möchten daraufhin die Kfz-Versicherung wechseln und sehen sich nach einem neuen Anbieter um.
Zeiten ändern sich und wir uns mit ihnen. Corona ist ein gutes Beispiel wie schnell sich gewisse Standards von heute auf morgen ändern können.
Online-Meetings, Online-Services, Kommunikationsmittel und -formen erfahren einen enormen Zulauf.
Durch eine Gesetzesänderung zum 01.01.2022 haben Arbeitgeber nun die Möglichkeit geförderte Gesundheitsmaßnahmen zu ergreifen. Bis zu einer Steuerfreigrenze von 50 EUR pro Monat je Mitarbeiter sind diese Maßnahmen einer "Betrieblichen Krankenversichirung" steuerfrei und zusätzlich zu 100% als Betriebskosten absetzbar.
Eine neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber bei Neuverträgen 15% der Entgeltumwandlungsbeträge als Pflichtzuschuss in die Direktversicherung, Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen. Voraussetzung: die Entgeltumwandlung spart Sozialversicherungsabgaben. Da dieser Arbeitgeberzuschuss nun auch für bereits bestehende Verträge geleistet werden muss, sollten Bestehende Zuschussregelungen sollten unbedingt überprüft werden...
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