Dank Entgeltumwandlung sicher im Alter
Neue gesetzliche Regelung zur betrieblichen Altersvorsorge
Ein Arbeitgeber muss bei Neuverträgen 15 % der Entgeltumwandlungsbeträge als Pflichtzuschuss in die Direktversicherung, Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen, soweit er sich durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsabgaben erspart. Dieser Arbeitgeberzuschuss muss nun auch für bereits bestehende Verträge geleistet werden. Bestehende Zuschussregelungen sollten unbedingt überprüft werden, da diese in der Regel den Anforderungen an den Pflichtzuschuss nicht standhalten.
Sehen Sie die neuen Reglungen nicht als Pflicht, sondern als Chance. Nutzen Sie die Gesetzesänderung um sich als attraktiven, fürsorglichen und sozialen Arbeitgeber zu präsentieren. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine perfekte Möglichkeit dazu. Binden Sie Ihre Mitarbeiter an sich, werben und gewinnen damit aktiv neue Mitarbeiter:innen.
Welche Vorteile haben Sie als Arbeitgeber?
- Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
- Imageverbesserung
- Motivation und Mitarbeiterbindung
- Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
- Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung der Zuschüsse
- Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart
- Bilanzneutral und gut kalkulierbar
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Flexible Produktauswahl
- Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden des Mitarbeiters
Welche Vorteile haben Ihre Arbeitnehmer:innen?
- Steuerlich geförderte Altersvorsorge
- Individuelle Gestaltung möglich
- Beiträge sind bis zur Fördergrenze sozialversicherungs- und einkommenssteuerfrei
- Nachgelagerte Besteuerung
- Auch für kleine Beiträge gut geeignet
- Vertrag kann bei Ausscheiden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden
Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie Rechtssicherheit ohne Aufwand für Ihren Betrieb.
Wir übernehmen für Sie gerne den vollen Service:
- Informationspflicht inklusive rechtssichere und aktuelle Unterlagen
- Aufklärung, Beratung sowie die Dokumentationspflicht für Ihren Betrieb
- An- und Abmeldung sowie Übertragung der Verträge sowie Mitarbeiter:innen
- Dokumentation, Aufklärung und Publikation der einheitlichen Vorgehensweise
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite um Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.