Für Ärzte wurden nunmehr gesetzliche Pflichtversicherungssummen festgelegt (näheres hierzu in diesem Artikel).
Alle Vertragsärzte werden 2023 (falls noch nicht geschehen) gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung / Zulassungsausschuss nachweisen müssen, dass die gesetzlich erforderlichen Pflichtversicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung eingehalten werden. Der Nachweis erfolgt über eine Versicherungsbestätigung des Versicherers, die beim Zulassungsausschuss einzureichen ist.
Ihre Praxismiete, Personalkosten und die Kosten für Ihre technische Ausstattung oder Leasingraten ergeben zusammen einen erheblichen Betrag, der Monat für Monat fällig wird. Fallen Sie als Leistungsträger durch Krankheit oder Unfall aus, sind diese Kosten nicht mehr durch Einnahmen gedeckt. Genau für diese Konstellation wurde die Praxisausfallversicherung geschaffen.
Am 20.07.2021 ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) in Kraft getreten. Dieses sieht erstmals zusätzlich zu den bestehenden berufsrechtlichen Regelungen eine besondere Versicherungspflicht für Vertragsärzte/-psychotherapeuten vor.
Noch nie zuvor konnten Studierende in Deutschland aus einer so großen Range an Studienangeboten wählen. Im Mai 2019 verzeichnete der Hochschulkompass erstmals mehr als 20.000 Angebote für Studierende. Trotz dieser Vielfalt zählt der Medizinstudienplatz nach wie vor mit zu den begehrtesten. Zum Wintersemester 2018/2019 kamen auf 9.232 Studienplätze 43.631 Bewerber, somit ca. 5 Bewerber je Studienplatz. Zum Sommersemester waren es 11 Bewerber pro Studienplatz. In der Zahnmedizin sind es 4 bzw. 6 Bewerber pro Studienplatz. Aktuell gibt es jährlich rund 11.000 Studienplätze im Bereich der Humanmedizin in Deutschland.
Insbesondere in der niedergelassenen Praxis stehen neben der rein ärztlichen Tätigkeit immer auch organisatorische Themen zur Entscheidung. Vor dem Hintergrund der auf Effizienz getrimmten Gesundheitsversorgung gilt es, schlanke Abläufe zu implementieren. Doch dürfen verschlankte Abläufe kein Einfallstor für etwaige Haftungsfälle werden. Bei dem Thema Aufklärung besteht in dieser Hinsicht ein nicht zu unterschätzendes Risiko. In diesem Artikel sollen typische organisatorische Problemfelder in Bezug auf die Aufklärungsverpflichtung dargestellt werden...
Als Ärztin/Arzt arbeiten Sie täglich in einem verantwortungsvollen Umfeld: Sie machen sich für die Gesundheit Ihrer Patientinnen und Patienten stark – und gehen körperlich und mental an Ihre Grenzen. Dafür verdienen Sie mehr als nur Anerkennung. Sie verdienen eine Absicherung, die im Ernstfall ebenso für Sie da ist. Und Ihnen finanzielle Unabhängigkeit bietet. Denn insgesamt jeder Vierte wird im Lauf seines Arbeitslebens zumindest vorübergehend berufsunfähig. Faktoren wie hoher Stress, Nachtdienst und Überstunden steigern das Risiko – gerade in Ihrem Beruf.
Coronavirus und mögliche Ertragsausfälle Das Coronavirus Sars-CoV-2 ist derzeit allgegenwärtig. Mittlerweile ist der Status einer Pandemie erreicht. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind immens. Eine adäquate Risikovorsorge ist unerlässlich. Für den Quarantänefall kann sich das Unternehmen oder die Praxis über eine Betriebsschließungs- bzw. eine Praxisausfallversicherung absichern, wenn die Behörde die Betriebsstätte nach dem Infektionsschutzgesetz vorübergehend […]
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