Beitragserhöhungen in der Wohngebäudeversicherung
Die Prämienanpassung Ihrer Wohngebäudeversicherung ist deutlicher ausgefallen, als dies für Sie üblich ist?
Der Grund liegt in den teils extremen Preissteigerungen bei Baumaterialien: Konstruktionsholz + 83 %, Dachlatten + 45 %, Bauholz + 38 %... und das kann man so auf nahezu alles übertragen, was es braucht um ein Haus aufzubauen oder zu reparieren. Der Baupreisindex ist für 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 14,73 Prozent erhöht. Dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Ihre Versicherungsprämie aus.
Ihre Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Sie auf Basis des gleitenden Neuwerts entschädigt (Stichwort „Wert 1914“). Dadurch haben Sie stets die Sicherheit, korrekt und in ausreichender Höhe versichert zu sein. Salopp ausgedrückt: Ist Ihr Haus komplett zerstört, wird Ihnen ein neues in selber Art und Güte hingestellt. Sie müssen sich da keinerlei Gedanken machen. Diese Sicherheit scheint uns nicht nur in der heutigen Zeit ausgesprochen wertvoll.
WAS IST UNTERVERSICHERUNG?
Unterversicherung ist im Grunde schnell erklärt: Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Ihrer Gebäudeversicherung Ihre Gesamtwerte abgesichert werden. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist eigentlich zu niedrig gewählt, zahlt der Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem eigentlichen Versicherungswert von 130.000 Euro, entschädigen die Versicherer maximal bis zur Versicherungssumme abzüglich des prozentualen Verhältnis zum Versicherungswert. Demnach tragen Sie einen Großteil des Schadens selbst.
Nachdem Ihnen die Information des Versicherers über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, haben Sie das grundsätzliche Recht, binnen eines Monats schriftlich zu widersprechen. Ihre Versicherung bleibt auch dann eine Neuwertversicherung zum bisherigen Beitrag, allerdings mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt. Der Unterversicherungsverzicht entfällt dann. Fehler in der Versicherungssummenberechnung (auch bei Teilschäden) schlagen dann ebenso durch, wie Preissteigerungen in der Zukunft. Sie müssen dann den fehlenden Teil der nicht mehr durch die Versicherung gedeckt ist, eben selber tragen. Wie schnell es beim Haus fünfstellig werden kann, wissen Sie sicher selbst.
Gerne prüfen wir für Sie, welche Alternativen der Markt bietet.