Unser Lehrplan, um Berufsunfähigkeit abzusichern? Einfach jetzt schon machen!
In der Schulzeit steht Ihrem Kind die ganze Welt offen. Es ist jung, gesundheitlich topfit und genießt das Leben. Sicherlich blühen schon erste fantastische Berufswünsche auf. Aber echte Gedanken über die Zukunft macht sich Ihr Kind selbstverständlich noch nicht. Doch was passiert, wenn ein Unfall oder eine Krankheit plötzlich alles verändert? Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung genießt Ihr Kind schon während der Schulzeit vollen Schutz. Im Fall der Fälle hilft Ihnen die Leistung dabei, sich intensiv um Ihr Kind zu kümmern. Und auch später bleibt es abgesichert. Mit einem frühen Einstieg sorgen Sie schon jetzt vor für ein selbstbestimmtes Leben Ihres Kindes. Zu besonders günstigen Konditionen. Früh anfangen lohnt sich!
Ihre Fragen – unsere Antworten:
Warum schon so früh eine Berufsunfähigkeitsabsicherung?
Es gibt zwei gute Gründe, eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Schulalter abzuschließen. Zum einen der gute Gesundheitszustand. Denn jeder Arztbesuch erschwert später die Annahme oder treibt die Preise in die Höhe. Mit dem frühen Einstieg sichern Sie Ihrem Kind langfristig günstige Beiträge. Zum anderen können Sie im Ernstfall die Leistungen als finanziellen Ausgleich nutzen, wenn Sie sich um die Genesung Ihres Kindes kümmern müssen.
Hat ein Schüler keine staatliche Absicherung?
Erwerbsminderungsrente gibt es in der Schulzeit noch nicht. Eine Unfallversicherung – gleich ob gesetzlich oder privat – zahlt nur bei Unfällen und meist auch nur einmalig. Kein echter Ersatz für den Verlust der Schulfähigkeit oder der späteren Arbeitskraft.
Wann leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Schülern?
Geleistet wird bei Schülern, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage sind, mindestens zu 50% ihrer bisherigen schulischen Tätigkeit nachzugehen. Für die Bewertung des konkreten Schulalltags Ihres Kindes zählen z.B. auch die Lern- oder die Hausaufgabenzeiten.
Das Wichtigste zur Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Absicherungen beginnen schon ab 8 Jahren.
- Sichern Sie Ihrem Kind für den Notfall eine monatliche Leistung bis zu 1.500 Euro.
- Versicherungsschutz ist bis zum Alter von 67 Jahren möglich.
- Keine Anzeigepflichten: Ihr Kind wechselt die Schulform, ergreift einen risikoreichen Beruf oder betreibt später Risikosportarten – all das hat keine Auswirkungen auf seine Absicherung.
- Im Leistungsfall wird beim Schüler ausschließlich die Tätigkeit an der zuletzt besuchten Schule geprüft. Eine abstrakte Verweisung auf eine andere Schulform (z. B. Mittel- oder Sonderschule) ist nicht möglich. Geleistet wird nicht erst bei genereller Schul- bzw. Erwerbsunfähigkeit.
Flexibel wie das Leben.
Natürlich wissen Sie heute noch nicht, für welchen Karrierepfad sich Ihr Kind einmal entscheidet. Doch kein Problem: Mit den Anpassungsmöglichkeiten brauchen Sie sich darüber auch heute noch keine Gedanken zu machen. Der Berufsunfähigkeitsschutz begleitet Ihr Kind auf seinem ganzen Lebensweg. Egal wohin er führt.
Sie übernehmen Verantwortung für die Erziehung und das Einkommen Ihres Kindes.
Unser Tipp: Je früher, desto besser! Mit einem frühen Einstieg in der Schulzeit ermöglichen Sie Ihrem Kind eine wichtige und berufsbegleitende Absicherung – dank Eintrittsalter und Gesundheitszustand zu unschlagbaren Konditionen. Und mit dem Zusatzvorteil: Versicherungsschutz bereits während der Schulzeit.