Geförderte Gesundheitsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen
Dass die Zahl der Arbeitnehmer:innen abnimmt und dass die Belegschaften älter werden, müssen immer mehr Firmen schmerzlich erfahren.
Drei Problemfelder entstehen dadurch für den Arbeitgeber:
- Es wird zunehmend schwieriger den Bedarf an Fach- und Führungskräften zu decken. Das betrifft sowohl die Gewinnung neuer, als auch die Bindung vorhandener Mitarbeiter.
- Die Belegschaften in den Unternehmen altern. Da die krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit zunehmendem Alter steigen, führt das zu einem erheblichen Produktivitätsverlust und zu einer Erhöhung der krankheitsbedingten Kosten.
- Die Leistungen in der GKV werden immer weiter reduziert und das trotz steigender Beitragssätze. Durch die schlechtere Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter verlängern sich die Genesungs- und damit die Ausfallzeiten und darüber hinaus steigen durch die Erhöhung der Beitragssätze auch noch die Lohnnebenkosten.
Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2022 haben Sie als Arbeitgeber nun die Möglichkeit geförderte Gesundheitsmaßnahmen zu ergreifen. Bis zu einer Steuerfreigrenze von 50 EUR pro Monat je Mitarbeiter sind diese Maßnahmen steuerfrei und zusätzlich zu 100% als Betriebskosten absetzbar.
Welche Vorteile haben Sie als Arbeitgeber?
- Reduzierung von Genesungs- und Ausfallzeiten
- Produktivitätssteigerungen
- Motivation und Mitarbeiterbindung
- Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
- Imageverbesserung
Welche Vorteile haben Ihre Arbeitnehmer:innen?
- Verbesserung der Arbeitszufriedenheit
- Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen
- Vergünstigte Konditionen
Mit uns an Ihrer Seite erhalten Sie Rechtssicherheit ohne Aufwand für Ihren Betrieb.
Wir übernehmen für Sie gerne den vollen Service:
- Informationspflicht inklusive rechtssichere und aktuelle Unterlagen
- Aufklärung, Beratung sowie die Dokumentationspflicht für Ihren Betrieb
- An- und Abmeldung sowie Übertragung der Verträge sowie Mitarbeiter:innen
- Dokumentation, Aufklärung und Publikation der einheitlichen Vorgehensweise
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite um Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Sprechen Sie uns einfach an.