Für Ärzte wurden nunmehr gesetzliche Pflichtversicherungssummen festgelegt (näheres hierzu in diesem Artikel).
Alle Vertragsärzte werden 2023 (falls noch nicht geschehen) gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung / Zulassungsausschuss nachweisen müssen, dass die gesetzlich erforderlichen Pflichtversicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung eingehalten werden. Der Nachweis erfolgt über eine Versicherungsbestätigung des Versicherers, die beim Zulassungsausschuss einzureichen ist.
Ihre Praxismiete, Personalkosten und die Kosten für Ihre technische Ausstattung oder Leasingraten ergeben zusammen einen erheblichen Betrag, der Monat für Monat fällig wird. Fallen Sie als Leistungsträger durch Krankheit oder Unfall aus, sind diese Kosten nicht mehr durch Einnahmen gedeckt. Genau für diese Konstellation wurde die Praxisausfallversicherung geschaffen.
Am 20.07.2021 ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) in Kraft getreten. Dieses sieht erstmals zusätzlich zu den bestehenden berufsrechtlichen Regelungen eine besondere Versicherungspflicht für Vertragsärzte/-psychotherapeuten vor.
Coronavirus and possible income loss. The Sars-CoV-2 coronavirus is currently everywhere. We have now reached the level of a pandemic. The health and economic impacts are immense. Adequate risk provisioning is essential. In the event of a quarantine, businesses or practices can protect themselves with a business closure or loss-of-practice insurance should authorities temporarily shut down their business in accordance with the Infection Protection Act [...]
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