Versicherungssummen


Versicherungssummen

Für Ärzte wurden nunmehr gesetzliche Pflichtversicherungssummen festgelegt (näheres hierzu in diesem Artikel).

Dies nehmen wir zum Anlass uns in diesem Artikel mit dem wichtigen Thema Versicherungssummen zu beschäftigen und Sie über die hierzu bestehenden Empfehlungen zu informieren.

Durch die Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie sich gegen mögliche Schadenersatzansprüche Dritter. Einer der wichtigsten Bestandteile einer Berufshaftpflichtversicherung ist die vereinbarte Versicherungssumme. Sie wird bei Vertragsbeginn festgelegt und sollte regelmäßig überprüft werden. Entscheidend ist, ob die Versicherungssumme ausreichend hoch vereinbart wurde, denn die Versicherungssummen von heute müssen auch den eventuellen Schaden in 5 Jahren oder später decken.

Schadenaufwendungen steigen

Die aktuelle Entwicklung der letzten Jahre zeigt weiter steigende Schadenaufwendungen im Bereich der Heilwesen-Haftpflichtversicherung. Hierfür sind mehrere Faktoren verantwortlich: Zum einen billigen Gerichte den Geschädigten heute höhere Schmerzensgeldansprüche zu. Diese sind natürlich noch nicht mit den Summen, die amerikanische Gerichts ausurteilen, vergleichbar, allerdings kann eine deutliche Steigerung in den letzten 10 Jahren beobachtet werden. Ein weiterer Grund für steigende Schadensaufwendungen sind verstärkte Regresse der Sozialversicherungsträger, die neben den Geschädigten parallel ihre Ansprüche durchsetzen. Nicht vergessen darf man den Anstieg der Kosten im Pflegebereich sowie die höhere Lebenserwartung der Geschädigten infolge des medizinischen Fortschritts.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Grundsätzlich obliegt es natürlich jedem Mediziner bzw. jedem Versicherungsnehmer selbst, die persönliche Risikosituation einzuschätzen. Je höher die abgeschlossene Versicherungssumme ist, desto geringer ist die Gefahr im Schadenfall mit dem Privatvermögen für mögliche Ersatzansprüche einstehen zu müssen.

Wir empfehlen daher all unseren Kunden Ärztebereich eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen.

Diese sollten im Bereich Personen- und Sachschäden 7.500.000,00 EUR nicht unterschreiten, mindestens jedoch 5.000.000,00 EUR betragen.


Authors


Maren Reuter

Assessorin jur.

Leiterin Schaden-Service

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