Praxiskosten lassen sich nicht „krankschreiben“


Praxiskosten lassen sich nicht „krankschreiben“

Ihre Praxismiete, Personalkosten und die Kosten für Ihre technische Ausstattung oder Leasingraten ergeben zusammen einen erheblichen Betrag, der Monat für Monat fällig wird. Fallen Sie als Leistungsträger durch Krankheit oder Unfall aus, sind diese Kosten nicht mehr durch Einnahmen gedeckt. Genau für diese Konstellation wurde die Praxisausfallversicherung geschaffen.

Ein konkretes Beispiel aus dem Winter: Ein niedergelassener Arzt erleidet im Skiurlaub am 27. März einen Knochenbruch. Nach Transport in die örtliche Unfallklinik wird er operiert und nach einer Woche aus der Klinik entlassen. Damit dauerte der Krankenhausaufenthalt länger als 48 Stunden, die Karenzzeit seiner Praxisausfallversicherung
entfällt somit. Unfallbedingt war der Arzt in der Zeit vom 27. März bis 25. Mai arbeitsunfähig. Der Arzt hatte seine jährlichen Betriebskosten von 245.000 Euro über eine Praxisausfallversicherung abgedeckt, diese bezahlt einen Tagessatz pro Kalendertag von 680 Euro. Im konkreten Fall erhielt er 60 Kalendertage ersetzt und damit eine Leistung von 40.800 Euro.

Mit diesem Betrag konnten die erheblichen Personalkosten, Mieten, Steuern und weitere Kostenfaktoren gedeckt werden, obwohl der Arzt für knapp zwei Monate keine Praxiseinnahmen erzielen konnte. Ohne zusätzliche Absicherung kann eine länger andauernde Krankheit oder ein Unfall zu ernsthaften finanziellen Belastungen führen, die sich dann auch auf Ihre privaten Reserven auswirken.

Spezialversicherung für niedergelassene Ärzte

Hierzu werden Krankentagegeldversicherungen und ergänzend Praxisausfallversicherungen angeboten, um sowohl Ihr Einkommen als auch die laufenden Praxiskosten abzusichern. Bei der hier beschriebenen Praxisausfallversicherung vermittelt die assekuranz ag ein Spezialprodukt. Dieses
ist auf Ihre berufliche Situation als niedergelassener Arzt besonders zugeschnitten, denn im Vergleich zu vielen anderen freien Berufen tragen Ärzte teilweise sehr hohe Berufsausübungskosten. Dabei können Sie mit der Praxisausfallversicherung diese Kostenrisiken minimieren.

Die Versicherungsleistungen

Die Praxisausfallversicherung übernimmt Ihre Betriebskosten sofort bei einem stationären Krankenhausaufenthalt (mindestens 48 Stunden) zu Beginn des Ausfalls. Bei ambulanter Behandlung können Sie zwischen einer Karenzzeit von 21, 28 oder 43 Werktagen wählen. Aufgrund dieser Wahlmöglichkeit können Sie die Höhe der Versicherungsprämie nach Ihren Vorstellungen gestalten.

  • Praxiskostenübernahme für ein Jahr

Die maximale Dauer der Leistungen beträgt 250 Werktage ab Leistungsbeginn. Damit wären die Praxiskosten für mindestens ein Kalenderjahr abgesichert. Die Versicherungssumme sollte damit den jährlichen Praxiskosten entsprechen. Versicherbar sind Summen von 50.000 bis 400.000 Euro, ab 250.000 Euro Versicherungssumme ist eine gesonderte Prüfung vorgesehen.

  • Zusatzleistung

Verursacht die Erkrankung eine vollständige Berufsunfähigkeit, übernimmt die Praxisausfallversicherung die Praxisauflösungskosten bis zur Höhe von 25 % der Versicherungssumme, sofern die Höchsthaftungssumme noch nicht verbraucht ist.

  • Kurze Karenzzeiten

Die Versicherung kann so gestaltet werden, dass sie bereits nach 21 Werktagen Ihre Praxiskosten übernimmt. Zur Beurteilung der für Sie geeigneten Karenzzeit sollten Sie Ihren Liquiditätsrahmen einerseits und die laufenden Praxiskosten andererseits ansetzen. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei der bedarfsgerechten Vertragsgestaltung gerne behilflich.

  • Eintrittsalter und Vertragsende

Je früher Sie die Praxisausfallversicherung abschließen, desto günstiger sind die Prämien. Der Abschluss der Versicherung ist bis zu einem Eintrittsalter von 63 Jahren möglich. Der Vertrag endet automatisch mit Vollendung des 68. Lebensjahres.

  • Wartezeiten

Bei Unfall oder stationärem Krankenhausaufenthalt besteht keine Wartezeit, bei ambulant behandelter Krankheit muss der Vertragsabschluss mindestens drei Monate zurückliegen, um Leistungen aus der Versicherung zu erhalten.

  • Erweiterte Leistungen

Der entgangene Gewinn kann bis zu 50 % der Betriebsausgaben zusätzlich versichert werden, maximal 100.000 Euro.

Ein starkes Signal an Ihr Praxisteam

Mit unserer Praxisausfallversicherung schützen Sie auch Ihr Team! Diesem ist bewusst, dass Praxiseinkünfte nur mit Ihnen an Bord möglich sind. Ihr Team ist also in besonderer Weise von Ihnen abhängig. Indem Sie dieses Risiko absichern, zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, wie wichtig sie Ihnen sind.

Was kostet eine Praxisausfallversicherung?

Die Kosten der Versicherung richten sich nach dem Eintrittsalter und der Anzahl der Karenztage. Bei einem Eintrittsalter bis 40 Jahre beträgt die Versicherungsprämie
7,4 ‰ für 21 Karenztage, 5,9 ‰ für 28 Karenztage und 4,9 ‰ für 43 Karenztage bezogen auf die Versicherungssumme. Ein Berechnungsbeispiel: Ein 39-jähriger Arzt möchte seine jährlichen Betriebskosten von 150.000 Euro mit einer Karenzzeit von 28 Tagen absichern. Die Jahresprämie beläuft sich dann auf 150.000 Euro : 1.000 x 5,9 = 885 Euro zzgl. Versicherungssteuer. Wie bereits erwähnt, steigen die Prämien mit einem späteren Eintrittsalter an. Damit errechnet sich die Jahresprämie für einen 49-Jährigen mit einer Karenzzeit von 28 Tagen bei einer Versicherungssumme (= jährliche Betriebskosten) von 150.000 Euro : 1.000 x 6,6 = 990 Euro.

Die Leistungen, die Sie aus einer Praxisausfallversicherung erhalten, sind in der Regel für Sie steuerfrei – im Gegenzug sind die Beiträge in die Versicherung in der Regel nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Falls Sie bereits über eine Praxisausfallversicherung verfügen, vergleichen Sie doch einmal Ihre derzeitige Prämie mit unserem Angebot, Sie werden überrascht sein.

Krankentagegeld sichert nicht die Praxiskosten

Viele Freiberufler wähnen sich auf der sicheren Seite, indem sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen und damit das Thema Einkommensausfall bei Krankheit zu den Akten legen. Das Krankentagegeld sichert Ihr Nettoeinkommen und im Idealfall auch die Aufwendungen für die Altersvorsorge, die laufenden Kosten Ihrer Praxis sind damit jedoch keinesfalls gedeckt. Das Krankentagegeld bietet den wichtigen Basisschutz, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, für die Betriebskosten Ihrer Praxis sollten Sie ergänzend vorsorgen.

Profitieren Sie von unserer Unabhängigkeit

Die freiberufliche ärztliche Tätigkeit hat ihre ganz speziellen wirtschaftlichen Risiken. Eine intelligente Absicherungsstrategie erkennt diese Risiken und trifft eine nachhaltige Vorsorge. Durch unsere Beratung können wir Ihnen helfen, Ihr Sicherheitsportfolio so zu gestalten, dass Ihre Risiken nicht größer sind als die der angestellten Kollegen.


Authors


Marcel Knauß

Leiter Marketing & Vertrieb

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