Ein Behandlungsfehler kann drei Verfahren gleichzeitig auslösen: zivilrechtlich, berufsrechtlich, strafrechtlich. Was viele Ärztinnen und Ärzte unterschätzen: wann der Facharztstandard greift, wann die Beweislast umgekehrt wird und was ein grober Fehler konkret kostet. Reale Fallbeispiele aus der deutschen Rechtsprechung.
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