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Angestellt, selbstständig oder Praxisinhaber: So unterscheidet sich die Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte

Veröffentlicht am 3. April 2026 von
Die Redaktion der assekuranz ag

Ob angestellt oder selbstständig – Praxisinhaberin oder Praxisinhaber: Die Anforderungen an die Berufshaftpflicht unterscheiden sich erheblich. Während Angestellte häufig über den Arbeitgeber abgesichert sind, tragen Selbstständige und Praxisinhabende ein deutlich höheres eigenes Haftungsrisiko.

Genau hier entstehen in der Realität die größten Probleme. Denn wer seinen Versicherungsschutz nicht an die eigene Tätigkeit anpasst, riskiert im Ernstfall gefährliche Deckungslücken.

Steigende Schadensersatzforderungen und eine zunehmend patientenfreundliche Rechtsprechung verschärfen diese Situation zusätzlich. Umso wichtiger ist ein Schutz, der nicht pauschal gewählt wird, sondern exakt zur eigenen beruflichen Wirklichkeit passt.

Grundlagen der ärztlichen Haftung: Wer haftet wann und wie?

Vertragliche vs. deliktische Haftung

Die Grundlage jeder medizinischen Behandlung bildet der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient, verankert in den §§ 630a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei diesem Vertrag handelt es sich rechtlich um einen Dienstvertrag. Das bedeutet, Ärztinnen und Ärzte schulden keinen bestimmten Heilerfolg, wohl aber eine fachgerechte und sorgfältige Behandlung nach den anerkannten medizinischen Standards.

Parallel zur vertraglichen Haftung greift bei Behandlungsfehlern das Deliktsrecht nach § 823 BGB. Eine fehlerhafte medizinische Maßnahme wird juristisch als Körperverletzung gewertet. Patientinnen und Patienten haben bei einem Behandlungsfehler die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche auf beide Rechtsgrundlagen zu stützen.

Haftung mit dem Privatvermögen

Das arzthaftungsrechtliche Risiko ist deshalb so gravierend, weil Ärztinnen und Ärzte für Schäden unbeschränkt haften. Reicht der bestehende Versicherungsschutz im Ernstfall nicht aus, um die geforderten Summen für Schmerzensgeld, lebenslange Renten oder Pflegekosten zu decken, haften Mediziner mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Mindestanforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Gesetzliche Pflicht zur Versicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für die ärztliche Tätigkeit keine freiwillige Option, sondern eine absolute Berufspflicht. § 21 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) schreibt vor, dass ein ausreichender Schutz gegen Haftpflichtansprüche bestehen muss. Flankierend dazu fordert § 95e des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) den Nachweis einer solchen Police für Vertragsärzte gegenüber dem Zulassungsausschuss.

Fehlt dieser Nachweis oder ist die Versicherung unzureichend, drohen weitreichende Konsequenzen. Der Zulassungsausschuss kann das Ruhen der Kassenzulassung anordnen oder diese gänzlich entziehen. Zudem ermöglicht § 6 der Bundesärzteordnung (BÄO) bei unzureichendem Haftpflichtschutz sogar das Ruhen der Approbation.

Wenn Sie tiefer in die rechtlichen Hintergründe und möglichen Konsequenzen eintauchen möchten, finden Sie hier eine ausführliche Einordnung.

Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssummen

Der Gesetzgeber gibt klare Mindestgrenzen für die Deckungssummen vor. In Einzelpraxen beträgt die Mindestversicherungssumme drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall. Die Leistungen müssen für alle Schäden eines Jahres mindestens zweifach maximiert zur Verfügung stehen.

Strengere Vorgaben gelten für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Vertragsärzte, die andere Ärzte anstellen. Hier schreibt das Gesetz eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro vor, die dreifach maximiert sein muss.

Unterschiede im Haftungsrisiko je nach Tätigkeitsform

Besonderheiten bei angestellten Ärztinnen & Ärzten (Klinik & Praxis)

Schutz über den Arbeitgeber

Angestellte Ärztinnen und Ärzte in einem Krankenhaus, einem MVZ oder einer Vertragsarztpraxis sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers für ihre dienstlichen Tätigkeiten abgesichert. Bei Behandlungsfehlern wenden sich Betroffene in der Regel zunächst an den Krankenhausträger oder den Praxisinhaber als Vertragspartner.

Das ärztliche Restrisiko: Warum eine eigene Police wichtig ist

Dennoch ist der Verzicht auf eine eigene Berufshaftpflicht für angestellte Ärztinnen und Ärzte riskant. Ein Restrisiko bleibt stets bestehen. Führen Sie medizinische Maßnahmen außerhalb Ihrer Dienstpflichten durch, greift der Schutz des Arbeitgebers nicht. Dazu zählen Erste-Hilfe-Leistungen in der Freizeit, Ratschläge im Freundeskreis oder gelegentliche Nebentätigkeiten wie Notdienste.

Ein weiterer kritischer Punkt ist das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers. Ist eine Klinik oder ein MVZ zahlungsunfähig, entfällt für Patientinnen und Patienten der Vertragspartner als Schuldner. Die Ansprüche werden dann auf Basis der deliktischen Haftung direkt gegen die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt gerichtet. In einem solchen Szenario schützt Sie ausschließlich eine eigene Versicherung vor erheblichen finanziellen Folgen. Zudem riskieren angestellte Ärztinnen und Ärzte Regressforderungen ihres Arbeitgebers, wenn ihnen bei einem Behandlungsfehler grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Besonderheiten bei selbstständigen Ärztinnen und Ärzten sowie Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern

Volle Haftung für Praxis und Personal

Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelpraxis haften Sie umfassend. Dies betrifft Ihre eigenen ärztlichen Handlungen sowie Fehler Ihres Praxispersonals. Die Berufshaftpflicht muss zwingend das Verschulden von Medizinischen Fachangestellten (MFA) und angestellten Ärztinnen und Ärzten abdecken, da die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber die Verantwortung für die Überwachung der Mitarbeitenden trägt.

Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht

Oft kommt es zu Verwechslungen zwischen diesen beiden Versicherungsarten. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt das spezifisch medizinische Risiko ab, also Fehler bei der Diagnostik, Behandlung oder Aufklärung. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt hingegen vor allgemeinen Risiken, die durch den Praxisbetrieb entstehen, etwa wenn eine Patientin oder ein Patient im Wartezimmer auf einem nassen Boden ausrutscht und sich verletzt. Empfehlenswert sind Kombitarife, die beide Risikobereiche lückenlos in einem Vertrag bündeln.

Der Irrglaube der Praxis-GmbH

Die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums in der Rechtsform einer GmbH wird oft mit dem Ziel gewählt, die persönliche Haftung zu begrenzen. Hierbei unterliegen viele einem gefährlichen Irrtum. Die GmbH beschränkt gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG lediglich die vertragliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Die deliktische Haftung nach § 823 BGB bleibt davon jedoch unberührt. Die handelnde Ärztin oder der handelnde Arzt haftet für Behandlungsfehler weiterhin persönlich und gesamtschuldnerisch mit dem Privatvermögen neben der GmbH.

Typische Schadensfälle aus der Praxis

Statistiken des Medizinischen Dienstes (MD) belegen, dass Behandlungsfehler in der gesamten Breite der medizinischen Versorgung vorkommen, mit einem gewissen Schwerpunkt in chirurgischen und operativen Fächern. Im Jahr 2024 wurden von den Gutachterinnen und Gutachtern über 12.000 Fälle geprüft. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich in drei Kategorien unterteilen.

Diagnose- und Befunderhebungsfehler

Hierbei werden erhobene Befunde falsch interpretiert oder es werden notwendige Untersuchungen unterlassen. Ein klassisches Beispiel ist das Übersehen von Tumoranzeichen auf Röntgenbildern oder eine verzögerte Diagnose einer Appendizitis, weil eindeutige Symptome medikamentös verschleiert wurden. Laut MD-Statistik machen Fehler bei der Befunderhebung einen großen Teil der Vorwürfe aus.

Behandlungs- und Operationsfehler

Diese Kategorie umfasst handwerkliche Fehler während eines Eingriffs oder bei der Therapie. Typische Beispiele aus der Regulierungspraxis sind unentdeckt gebliebene Nervenverletzungen bei Operationen, in Fehlstellung verheilte Brüche aufgrund unterlassener Kontrollaufnahmen oder das Unterlassen einer Thromboseprophylaxe nach Frakturen.

Aufklärungs- und Dokumentationsfehler

Fehler in diesem Bereich sind juristisch besonders heikel. Eine mangelhafte Patientenaufklärung vor einem Eingriff oder eine unvollständige Dokumentation in der Patientenakte führen vor Gericht häufig zu einer Beweislastumkehr. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss dann beweisen, dass die Behandlung korrekt verlief und die Patientin oder der Patient auch bei umfassender Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte.

Wichtige Leistungsbausteine: Woran Sie eine gute Versicherung erkennen

Ausreichende Deckungssumme und Maximierung

Die Wahl der Deckungssumme ist die wichtigste Entscheidung beim Vertragsabschluss. Experten empfehlen pauschal mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, unabhängig von der Fachrichtung. Für operativ tätige Medizinerinnen und Mediziner oder Geburtshelferinnen und Geburtshelfer bieten viele Versicherer ohnehin keine geringeren Summen mehr an. Achten Sie auf eine Zwei- oder Dreifachmaximierung, damit die volle Versicherungssumme mehrmals pro Jahr zur Verfügung steht, falls sich Schadensfälle häufen.

Erweiterter Strafrechtsschutz

Nicht selten zieht ein Behandlungsfehler ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich. Eine leistungsstarke Berufshaftpflicht sollte einen erweiterten Strafrechtsschutz integrieren. Dieser übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten für die Strafverteidigung, sofern der Vorwurf auf einem geltend gemachten Haftpflichtanspruch beruht.

Lückenlose Nachhaftung (Run-off-Deckung)

Schadensersatzansprüche aus Personenschäden verjähren in Deutschland erst nach 30 Jahren. Ein Fehler kann somit Jahrzehnte später zu einer Klage führen. Eine gute Police muss eine Nachhaftungsversicherung beinhalten, die Sie auch dann schützt, wenn Sie den Vertrag wegen Praxisaufgabe oder Eintritt in den Ruhestand bereits beendet haben.

Einschluss spezifischer Risiken

Der Versicherungsschutz muss exakt Ihr medizinisches Leistungsspektrum abbilden. Werden beispielsweise Arzneimittel außerhalb ihrer Zulassung (Off-Label-Use) eingesetzt, ist dies oft nur unter strengen Auflagen versichert. Auch kosmetische Eingriffe, die Nutzung von Strahlendiagnostik (Röntgen/Laser) oder die Beschäftigung von Praxisvertretungen müssen explizit im Vertrag benannt sein, um Deckungslücken zu vermeiden.

Die 3 häufigsten Fehler bei der Absicherung (und wie man sie vermeidet)

Fehler 1: Altverträge nicht anpassen (Unterversicherung)

Viele Ärztinnen und Ärzte verlassen sich auf Verträge, die sie vor Jahren abgeschlossen haben. In der Zwischenzeit sind die gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgelder, Verdienstausfälle und Pflegekosten massiv gestiegen. Eine alte Deckungssumme von ein oder zwei Millionen Euro reicht bei schweren Personenschäden oft nicht mehr aus. Das Risiko der Unterversicherung bedeutet, dass Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen müssen. Weitere Informationen rund um die Frage, wie Ärztinnen und Ärzte ihren Schutz auf sowohl Unter- als auch Überversicherungen überprüfen können, finden Sie in diesem Artikel.

Fehler 2: Tätigkeitsänderungen nicht melden

Jede Erweiterung des Leistungsspektrums verändert Ihr Risikoprofil. Nehmen Sie ambulante Operationen in Ihr Angebot auf, kaufen Sie neue technische Geräte oder stellen Sie weiteres medizinisches Personal ein, müssen Sie dies dem Versicherer umgehend melden. Unterlassen Sie diesen Risiko-Check, riskieren Sie im Schadensfall den Verlust Ihres Versicherungsschutzes.

Fehler 3: Schäden zu spät melden

In den Versicherungsbedingungen ist eine strenge Obliegenheitspflicht verankert. Sie müssen Ihren Versicherer unverzüglich informieren, sobald Sie einen Behandlungsfehler vermuten oder eine Patientin oder ein Patient Vorwürfe äußern. Warten Sie damit, bis eine offizielle Klageschrift eingeht, verletzen Sie diese Pflicht und der Versicherer kann die Leistungsübernahme verweigern.

Praktische Entscheidungshilfe: So finden Sie den passenden Tarif

Die Wahl der richtigen Berufshaftpflicht erfordert eine strukturierte Herangehensweise.

Schritt 1: Status Quo analysieren: Prüfen Sie genau, welche Tätigkeiten Sie aktuell ausüben. Sind Sie ausschließlich konservativ tätig oder führen Sie Operationen durch? Arbeiten Sie als Belegarzt, Notarzt oder beschäftigen Sie Angestellte?

Schritt 2: Mindestdeckungssumme festlegen: Richten Sie die Summe nach Ihrem spezifischen Fachgebiet. Hochrisikofächer wie Chirurgie oder Gynäkologie erfordern deutlich höhere Summen als die Allgemeinmedizin. Fünf Millionen Euro sollten heutzutage das Minimum sein.

Schritt 3: Spezialisierte Versicherer vergleichen: Achten Sie beim Vergleich der Anbieter auf die feinen Details im Bedingungswerk. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist der Verzicht des Versicherers auf das außerordentliche Kündigungsrecht im Schadensfall.

Schritt 4: Unabhängigen Makler hinzuziehen: Die Arzthaftpflicht ist ein hochkomplexes Themengebiet. Ein spezialisierter Versicherungsmakler hilft Ihnen dabei, Ausschlüsse im Kleingedruckten zu erkennen, Risikofragebögen korrekt auszufüllen und Tarife zu verhandeln.

FAQ: Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Ärzte

Brauche ich als Medizinstudent oder PJler schon eine eigene Berufshaftpflicht? Ja. Auch Studierende haften für Schäden, die sie Patientinnen und Patienten im Rahmen von Praktika oder dem Praktischen Jahr zufügen. Zudem sichert eine Police Erste-Hilfe-Leistungen außerhalb des Studiums ab.

Was kostet eine Arzthaftpflichtversicherung durchschnittlich? Die Kosten variieren stark nach Fachrichtung und Leistungsumfang. Sie beginnen bei etwa 200 bis 500 Euro jährlich für konservativ tätige Hausärztinnen und Hausärzte und können für operierende Risikofächer oder Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber auf bis zu 6.500 Euro steigen bzw. bei exponierten Risiken deutlich höher ausfallen.

Greift meine Versicherung auch bei Behandlungen im Ausland? Standardmäßig gilt die Versicherung nur in Deutschland. Für Kongressreisen oder Behandlungen im Ausland müssen spezifische Auslandsklauseln vereinbart werden.

Was passiert, wenn ich einen Fehler sofort gegenüber dem Patienten zugebe? Sie dürfen und sollen Patientinnen und Patienten wahrheitsgemäß über Komplikationen aufklären. Ein formelles und bindendes Schuldanerkenntnis dürfen Sie jedoch ohne vorherige Rücksprache mit der Versicherung nicht abgeben, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Brauche ich im Ruhestand noch eine Versicherung? Ja. Aufgrund der langen Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren bei Personenschäden ist eine Nachhaftungsversicherung essentiell, um Ansprüche für Fehler abzusichern, die während der aktiven Berufszeit entstanden sind, aber erst im Ruhestand gemeldet werden.

Ihre Berufshaftpflicht ist keine Formalität, sondern Ihre wichtigste Absicherung

Die Wahl und Ausgestaltung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Tätigkeit ab. Ob angestellt, selbstständig oder als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber: Eine pauschale Lösung wird den tatsächlichen Risiken nicht gerecht. Steigende Schadensersatzforderungen verzeihen keine Lücken im Versicherungsschutz.

Überprüfen Sie bestehende Verträge daher regelmäßig auf Unterversicherung und passen Sie Ihren Schutz konsequent an Veränderungen in Ihrem beruflichen Alltag an. Genau hier zeigt sich in der Praxis, wie wichtig eine fundierte Beratung ist.

Die assekuranz ag unterstützt Sie dabei, Ihren Versicherungsschutz gezielt zu analysieren, individuelle Risiken zu bewerten und passgenaue Lösungen zu finden. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur formal abgesichert sind, sondern im Ernstfall auch tatsächlich geschützt sind.

Die auf dieser Website unter „Magazin“ bereitgestellten Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und im Interesse des Webseitenbetreibers juristisch geprüft. Dennoch wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Unsere angebotenen Produkte und Leistungen werden individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnitten. Maßgeblich und rechtlich verbindlich ist die jeweils im Einzelfall abgeschlossene vertragliche Vereinbarung.

Autor
  • Die Redaktion der assekuranz ag
    Die Redaktion der assekuranz ag

Inhaltsverzeichnis

  • Grundlagen der ärztlichen Haftung: Wer haftet wann und wie?
    • Vertragliche vs. deliktische Haftung
    • Haftung mit dem Privatvermögen
  • Mindestanforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen
    • Gesetzliche Pflicht zur Versicherung
    • Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssummen
  • Unterschiede im Haftungsrisiko je nach Tätigkeitsform
    • Besonderheiten bei angestellten Ärztinnen & Ärzten (Klinik & Praxis)
    • Besonderheiten bei selbstständigen Ärztinnen und Ärzten sowie Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern
  • Typische Schadensfälle aus der Praxis
    • Diagnose- und Befunderhebungsfehler
    • Behandlungs- und Operationsfehler
    • Aufklärungs- und Dokumentationsfehler
  • Wichtige Leistungsbausteine: Woran Sie eine gute Versicherung erkennen
    • Ausreichende Deckungssumme und Maximierung
    • Erweiterter Strafrechtsschutz
    • Lückenlose Nachhaftung (Run-off-Deckung)
    • Einschluss spezifischer Risiken
  • Die 3 häufigsten Fehler bei der Absicherung (und wie man sie vermeidet)
  • Praktische Entscheidungshilfe: So finden Sie den passenden Tarif
  • FAQ: Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Ärzte
  • Ihre Berufshaftpflicht ist keine Formalität, sondern Ihre wichtigste Absicherung

Inhaltsverzeichnis

  • Grundlagen der ärztlichen Haftung: Wer haftet wann und wie?
    • Vertragliche vs. deliktische Haftung
    • Haftung mit dem Privatvermögen
  • Mindestanforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen
    • Gesetzliche Pflicht zur Versicherung
    • Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssummen
  • Unterschiede im Haftungsrisiko je nach Tätigkeitsform
    • Besonderheiten bei angestellten Ärztinnen & Ärzten (Klinik & Praxis)
    • Besonderheiten bei selbstständigen Ärztinnen und Ärzten sowie Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern
  • Typische Schadensfälle aus der Praxis
    • Diagnose- und Befunderhebungsfehler
    • Behandlungs- und Operationsfehler
    • Aufklärungs- und Dokumentationsfehler
  • Wichtige Leistungsbausteine: Woran Sie eine gute Versicherung erkennen
    • Ausreichende Deckungssumme und Maximierung
    • Erweiterter Strafrechtsschutz
    • Lückenlose Nachhaftung (Run-off-Deckung)
    • Einschluss spezifischer Risiken
  • Die 3 häufigsten Fehler bei der Absicherung (und wie man sie vermeidet)
  • Praktische Entscheidungshilfe: So finden Sie den passenden Tarif
  • FAQ: Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Ärzte
  • Ihre Berufshaftpflicht ist keine Formalität, sondern Ihre wichtigste Absicherung

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