Mann lehnt zufrieden an der Wand, eine Frau daneben
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Betriebliche Altersvorsorge


Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zählt zu einem der wichtigsten Instrumente wenn es sich um die Problematik der Mitarbeiterfindung und -bindung dreht. Die bAV führt durch die Entgeltumwandlung in die Direktversicherung, Pensionskasse oder den Pensionsfond zu einer Sozialversicherungsersparnis. Zudem bildet Sie für Arbeitnehmer - unter anderem durch den Pflichtzuschuss - ein wichtiges Standbein zur Absicherung im Alter. Eine Versorgungsordnung zur bAV hilft nicht nur den Arbeitgebern rechtssicher ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, sondern unterstützt auch die Mitarbeiter in ihrer persönlichen Altersvorsorgeplanung.

Ihre Vorteile als Arbeitgeber:

  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
  • Imageverbesserung
  • Abheben von anderen Arbeitgebern
  • Motivation und Mitarbeiterbindung
  • Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
  • Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung der Zuschüsse
  • Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart
  • Bilanzneutral und gut kalkulierbar
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Flexible Produktauswahl
  • Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden des Mitarbeiters
  • Klare Spielregeln durch eine gültige Versorgungsordnung

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:in:

  • Steuerlich geförderte Altersvorsorge
  • Individuelle Gestaltung möglich
  • Beiträge sind bis zur Fördergrenze sozialversicherungs- und einkommenssteuerfrei
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Freibeträge im Rahmen der bAV
  • Auch für kleine Beiträge gut geeignet
  • Vertrag kann bei Ausscheiden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden