Die Fahrzeugflotte braucht besonderen Schutz
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KFZ-Flottenversicherung


Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswagen bis hin zum Lkw – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfall, Diebstahl, Marderbiss, usw. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.

Was ist versichert:

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist deshalb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.

  • Haftpflicht-Versicherung

Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:

  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach
Anbieter noch um:

  • Rabattschutz
  • GAP-Deckung
  • Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)
  • Fahrerschutzversicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung

Welche Schäden sind versicherbar:

  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen,sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)